Fachanwalt für Strafrecht seit 2017
Rechtsanwalt seit 2011 (zunächst Eintritt in die Kanzlei Dr. Günter Dörr & Partner, 2012 Wechsel zur Sozietät Feigen · Graf, 2019 Aufnahme in die Partnerschaft)
Mitherausgeber des Heidelberger Kommentars zum Steuerstrafrecht („Hüls/Reichling“)
Lehrbeauftragter der Universität Bielefeld für Steuerstrafrecht sowie Methodik der Strafverteidigung seit 2016.
Aufbaustudium „Steuerstrafrecht“ an der Fernuniversität Hagen.
Promotion im Strafprozessrecht („Der staatliche Zugriff auf Bankkundendaten im Strafverfahren“), währenddessen Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Ransiek LL.M.
Studium der Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt „Strafverfahren und Strafverteidigung“ in Bielefeld.
„‘Tilman Reichling ist ein brillianter Kopf, sehr kollegial und durchsetzungsstark.‘ ‚Name der nächsten Generation‘ für die Beratung von Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht.“The Legal 500 Deutschland 2021
Kommentierung der Strafvorschriften des Kreditwesengesetzes (§§ 54 bis 55b KWG), in: Joecks/Miebach, Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2019, Band 7 – Nebenstrafrecht II, 1359 ff.
§ 6 – Verjährung, in: Volk/Beukelmann, Münchener Anwaltshandbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, 3. Aufl. 2020, 194 ff.
§ 27 – Steuerstrafrecht, in: Minkoff/Sahan/Wittig, Konzernstrafrecht – Handbuch für die Unternehmens- und Anwaltspraxis, 1. Aufl. 2020, 643 ff.
Vorlesung „Einführung in das Steuerstrafrecht“, Sommersemester 2020, Universität Bielefeld.
Vorlesung „Methodik der Strafverteidigung“, Wintersemester 2019/2020, Universität Bielefeld.
Vortrag „Voraussetzungen und Grenzen von Schätzungsbefugnissen im Steuerstrafverfahren“, Wistev-wistra-Neujahrstagung 2019, 19. Januar 2019, Frankfurt am Main.