Fachanwalt für Strafrecht seit 2015.
Rechtsanwalt seit 2012 (Aufnahme in die Partnerschaft 2019).
Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht im Masterstudiengang Compliance an der Rheinischen
Fachhochschule Köln.
Promotion im Strafrecht („Strafbarkeit von Gremienreisen des Aufsichtsrates – Untreue und Korruption im Zusammenhang mit sog. Lustreisen“).
Studium der Rechtswissenschaft mit Schwerpunkten im Straf- und Strafprozessrecht in Köln.
Matthias Sartorius – jung, aber bereits sehr profiliert und fachlich exzellent.The Legal 500 Deutschland 2021
Anmerkung zu FG Niedersachen, Urteil vom 20.9.2018 – 11 K 267/17 – Verwertungsverbot bei fehlerhafter Durchsuchung, NZWiSt 2019, 347 ff.
Interne Untersuchungen nach dem geplanten Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) – Das Gegenteil von gut ist gut gemeint, wistra 2020, 393 ff.
4. Kapitel: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a StGB, in Bross, Handbuch Arbeitsstrafrecht, 1. Aufl. 2017.
Vortrag „Das neue Unternehmensstrafrecht – interne Untersuchung“, DICO Webkonferenz, 26. Mai 2020.
Vortrag „Interne Untersuchungen – Update und Ausblick auf die neue Gesetzgebung“, DICO Compliance Forum 2019, 14. Mai 2019.
Vorlesung „Wirtschaftsstrafrecht“, Masterstudiengang Compliance and Corporate Security, Wintersemester 2020/2021, Rheinische Fachhochschule, Köln.