Fachanwalt für Strafrecht seit 2015.
Rechtsanwalt seit 2012 (Aufnahme in die Partnerschaft 2019).
Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht im Masterstudiengang Compliance an der Rheinischen
Fachhochschule Köln.
Promotion im Strafrecht („Strafbarkeit von Gremienreisen des Aufsichtsrates – Untreue und Korruption im Zusammenhang mit sog. Lustreisen“).
Studium der Rechtswissenschaft mit Schwerpunkten im Straf- und Strafprozessrecht in Köln.
„‚„sehr kompetent, auf den Punkt“, Mandant; „hohe Fachkompetenz u. angenehm sachl.“, „hervorragendestaktisches Gespür“, „unaufgeregter Teamplayer“, Wettbewerber‘“JUVE-Handbuch 2021/22
Der Zweck heiligt die Mittel nicht - Cum/Ex und Steuerhinterziehung als banden- und gewerbsmäßiger Betrug, DStR 2021, 1597 ff.
Anmerkung zu FG Niedersachen, Urteil vom 20.9.2018 – 11 K 267/17 – Verwertungsverbot bei fehlerhafter Durchsuchung, NZWiSt 2019, 347 ff.
Interne Untersuchungen nach dem geplanten Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) – Das Gegenteil von gut ist gut gemeint, wistra 2020, 393 ff.
Opening Statement, affirmative Beweisanträge und Festschreibung des Sachverhalts, 38. Herbstkolloquium, 12. November 2021
Vortrag „Das neue Unternehmensstrafrecht – interne Untersuchung“, DICO Webkonferenz, 26. Mai 2020.
Vortrag „Interne Untersuchungen – Update und Ausblick auf die neue Gesetzgebung“, DICO Compliance Forum 2019, 14. Mai 2019.