Rechtsanwalt seit 2022.
Zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV) seit 2022.
Laufendes Promotionsvorhaben im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.
Studium der Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt „Kriminalwissenschaften“ in Frankfurt am Main.
Geldstrafe neben Freiheitsstrafe gemäß § 41 StGB – Materielle Voraussetzungen und prozessuale Begründungsanforderungen. Zugleich Besprechung zu BGH HRRS 2022 Nr. 642, HRRS 2022, S. 328 ff.