Rechtsanwältin seit 2018.
Promotion im Strafrecht („Die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums bei Vorliegen eines präventiven Rechtsgutachtens“).
Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg und in Oxford mit Schwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht.
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der WHU in Vallendar (B. Sc.).
„Feigen · Graf Rechtsanwälte genießt eine sehr gute Marktreputation im Bereich der wirtschaftsstrafrechtlichen Vertretung und setzt einen starken Schwerpunkt auf die Individualverteidigung, berät aber auch Unternehmen zu diversen Themen einschließlich Compliance.“The Legal 500 Deutschland 2019
Die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums bei Vorliegen eines präventiven Rechtsgutachtens, 2022
Anmerkung zu BGH, Urteil v. 10.3.2021 – 1 StR 272/20 – Abschöpfung bei faktischem (Mit-)Geschäftsführer, wistra 2022, 29 ff.
M&A-Transaktionen und das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Teil II): Risiken für die Käuferseite, BB 2022, S. 712 ff.
Verteidigung im Ermittlungsverfahren gegen Beitragsverkürzung und LSt-Hinterziehung, Junges Wirtschaftsstrafrecht 3.0, 8. Oktober 2021