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Niklas Kindhäuser

Profil

Niklas Kindhäuser vertritt Unternehmen und Individualpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen des Arbeitgeber-, Kapitalmarkt-, Korruptions- sowie des Datenschutz- und IT-Strafrechts. Das Handelsblatt führt Niklas Kindhäuser als einen von „Deutschlands besten Anwälten“ im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts (Handelsblatt 2023). Er befindet sich in einem laufenden Promotionsvorhaben im Bereich des Computerstrafrechts.

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, Leeds und Tübingen mit Schwerpunkt Kriminalwissenschaften und Strafrechtspflege
  • Laufendes Promotionsvorhaben im Bereich des Computerstrafrechts („Der Rechtsgüterschutz der Datenhehlerei. Untersuchungen zu § 202d StGB“)
  • Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes und des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg
  • Rechtsanwalt bei Redeker Sellner Dahs 2017
  • Rechtsanwalt bei Feigen Graf seit 2022

Referenzen

einer von „Deutschlands besten Anwälten“ im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts
Handelsblatt 2023
ausgezeichnet qualifizierte, sehr engagierte Rechtsanwälte
Legal 500 2021
the team offers particular expertise on matters related to financial misconduct, cum-ex matters, tax evasion and corruption
Chambers 2023
eindeutig eine der etabliertesten Einheiten
Legal 500 2022
es gibt kaum einen aktuellen Ermittlungsprozess, in dem die Kanzlei nicht präsent wäre
JUVE 2022/23
01
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TÄTIGKEITS­SCHWERPUNKTE

Arbeitgeberstrafrecht

Datenschutz(straf)recht

IT-Strafrecht

Korruptionsstrafrecht

Medizinstrafrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Pharmastrafrecht

Steuerstrafrecht

Umweltstrafrecht

Untreue-Verfahren

Wettbewerbsstrafrecht

Ausgewählte
Publikationen

Durchsuchung bei einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei. Anmerkung zu BVerfG vom 27.06.2018 – 2 BvR 1583/17, 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1287/18, 2 BvR 1562/17

Kindhäuser/Neuhöfer

JurisPR Compliance, 4/2018


Kommentierung der Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände des Infektionsschutzrechts, §§ 73 – 76 IfSG

Kindhäuser/Neuhöfer

BeckOK Infektionsschutzrecht, 2020

Frankfurt

Köln

München