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Dr. Moritz Lange

Rechtsanwalt

Partner

Profil

Das Tätigkeitsspektrum von Dr. Moritz Lange umfasst die wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Individualverteidigung sowie die strafrechtliche Beratung und Vertretung von Unternehmen – auch im internationalen Kontext. Seine Schwerpunkte liegen unter anderem in den Bereichen Bank-, Kapitalmarkt und Steuerstrafrecht (Cum/Ex, Cum/Cum, Reverse Market Claim, etc.). Ebenso vertritt Dr. Lange regelmäßig Mandanten in Geldwäscheverfahren sowie in Ermittlungsmaßnahmen bei Betriebsunfällen.

Dr. Lange wurde früh im Markt wahrgenommen und bereits 2020 als „Rising Star“ im Bereich White Collar Crime von Expert Guides ausgezeichnet. Die WirtschaftsWoche zählt Dr. Lange zu den „Top-Anwälten“, die JUVE empfiehlt ihn regelmäßig. 2023 wählte die JUVE-Redaktion Dr. Lange zudem als einen von zwei Strafrechtlern in die „40 unter 40“ in Deutschland.

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen mit dem Schwerpunkt Steuerrecht
  • Promotion an der Goethe-Universität Frankfurt („§ 266a StGB im Spannungsfeld zwischen Straf-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht“)
  • Rechtsanwalt bei Feigen Graf seit 2014
  • Salary Partner bei Feigen Graf 2019
  • Partner bei Feigen Graf seit 2022

Referenzen

sehr gut bei Cum/Ex, Kommunikationsstark
JUVE 2022/23
Dr Lange is named as a rising Star for his work in White-Collar Crime
LMG Research – Expert Guides
Dr. Lange zählt zu den Top 40 Anwälten unter 40 in Deutschland.
JUVE 2023
einer von “Deutschlands besten Anwälten” im Wirtschaftsstrafrecht
Handelsblatt 2023
TOP Anwalt Wirtschaftsstrafrecht
WirtschaftsWoche 2023
der im Bank-, Kapitalmarkt- und Steuerstrafrecht starke Moritz Lange
Legal 500
01
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Tätigkeits­schwerpunkte

Arbeitgeberstrafrecht

Kapitalmarktstrafrecht

Steuerstrafrecht

Wettbewerbsstrafrecht

Bankstrafrecht

Korruptionsstrafrecht

Umweltstrafrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Cum/Ex, ADR und RMC-Verfahren

Medizinstrafrecht

Untreue-Verfahren

Ausgewählte
Publikationen

Statute of Limitations for Tax Offences and Confiscation of crime Proceeds: “cum-ex trades” in Germany

Lange/Wick

Financier Worldwide Magazine, 12/2022


Anmerkung zu BayObLG, Beschluss vom 6.7.2021 – 203 StR 270/20 – Einziehung für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei § 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB

Lange/Henckel

ZWH 2021, 185 ff., 2021


„Lex Cum/Ex II.“ ‒ Erneute Änderung des Verjährungs- und Einziehungsrechts

Lange/Borgel/Reichling

PStR 2021, 31 ff., 2021

Ausgewählte Vorträge

Aktuelle Themen bei der strafrechtlichen Beratung von Unternehmen

WiSteV LunchLecture, 07.06.2022


Dokumentation der Hauptverhandlung

Forum JUST der AG Strafrecht, 22.10.2021


Frankfurt

Köln

München